Anschrift:
VG Ries
Beuthener Straße 6
86720 Nördlingen
09081/2594-0
09081/2594-50
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Internetpräsenz
Öffnungszeiten
Mo. / Mi. / Do. / Fr. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo. / Di. / Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do. (nur Bürgerbüro) 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstagsvormittag / Mittwochnachmittag geschlossen
Kurzportrait: Verwaltungsgemeinschaft, was ist das ?
Die Verwaltungsgemeinschaft (VGem) – für viele immer noch eine unbekannte Kommunalbehörde.
Die Gemeinde Reimlingen ist gemeinsam mit den Gemeinden Alerheim, Amerdingen, Deiningen Ederheim, Forheim, Hohenaltheim, Mönchsdeggingen und Wechingen in der Verwaltungsgemeinschaft Ries organisiert. Im Gegensatz zu vielen anderen Verwaltungsgemeinschaften (wie z.B. VG Oettingen, VG Wallerstein oder VG Wemding) gibt es in unserer VG keinen dominierenden Hauptort. Etwas ungewöhnlich ist auch, dass der Sitz der VG Ries in Nördlingen und damit nicht in einer der Mitgliedsgemeinden ist. Sie wurde im Zuge der Gebietsreform gebildet und besteht seit dem 01.05.1978. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erledigt die Verwaltungsgemeinschaft die Verwaltungsarbeiten für ihre Mitgliedsgemeinden. Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der “eigene” und der “übertragene” Wirkungskreis.
Im eigenen Wirkungskreis haben die Mitgliedsgemeinden als selbständige Kommunen über alle örtlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Dem eigenen Wirkungskreis sind unter anderem zuzuordnen:
- die gemeindliche Entwicklungsplanung
- die Bauleitplanung (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, etc.)
- Erschließungsmaßnahmen
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Kindergarten – Schule
- das Bestattungswesen
- das gemeindliche Haushalts- und Finanzwesen
Bei all diesen Aufgaben ist die VGem ausführendes Organ; sie bereitet, wo notwendig, vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane. Insoweit ist die VGem an Weisungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde gebunden. Im übertragenen Wirkungskreis handelt die VGem in eigener Zuständigkeit und eigenverantwortlich.
Zu den Aufgabengebieten gehören z.B.:
- Aufgaben des Standesamtes
- Aufgaben der Meldebehörde
- Aufgaben der Paß- und Ausweisbehörde
- Renten- und Sozialangelegenheiten
Hier haben die Mitgliedsgemeinden nur das Recht, sich zu informieren, aber keine Befugnisse, Anordnungen zu treffen. Die Schulverbände der Grund- und Mittelschulen im Gebiet der VGem Ries sind ebenfalls in den verwaltungsmäßigen Ablauf eingebunden.
Bestimmendes Organ der VG ist die Gemeinschaftsversammlung, der neben den 9 Bürgermeistern auch weitere Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden angehören. Für jedes angefangene Tausend entsendet eine Gemeinde einen weiteren Vertreter. Neben dem Bürgermeister Jürgen Leberle gehören die Gemeinderäte Anton Lösch und Johann Roßmanith der Gemeinschaftsversammlung in der Wahlperiode 2014-2020 an.
Der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung gewählt. Momentan lenkt der Amerdinger Bürgermeister Hermann Schmidt die Geschicke der VG, sein Stellvertreter ist Bürgermeister Klaus Schmidt aus Wechingen. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft befindet sich in einem eigenen Verwaltungsgebäude in der Beuthener Straße 6 in Nördlingen. Sie ist Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger und hält hierzu auch eine große Anzahl von Formblättern und Anträgen bereit.